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Sind das Impressum und die Datenschutzerklärung auf der Website verpflichtend?

Gesetzliche Datenschutzvorgaben auf den allermeisten Websites, Blogs oder Anwendungen sind noch unbekannt. Neben dem Impressum muss jede Website Platz für eine Datenschutzerklärung bieten.

Können Datenschutzerklärung und Impressum auf einer Seite platziert werden? Was sagt das Gesetz dazu? In diesem Blog versuchen wir zu erklären, wie diese beiden sehr wichtigen Angaben zum Datenschutz und zum Impressum auf der eigenen Website rechtlich korrekt platziert werden.

Das Wichtigste zur Positionierung von Datenschutz- und Impressum-Informationen in Kürze

  • Impressum und Datenschutzerklärung gehören zu jeder Website. Fehlt eines der beiden Elemente, droht dem Website-Betreiber eine Abmahnung.
  • Die Datenschutzerklärung muss zugänglich und deutlich gekennzeichnet sein, damit sie mit einem Klick von jeder einzelnen Seite aus aufgerufen werden kann.
  • Aus demselben Grund ist die Aufnahme einer Datenschutzerklärung in das Impressum nicht gestattet. Experten empfehlen, die Datenschutzdaten und das Impressum getrennt aufzuführen.
  • Hinweise zum Datenschutz und Impressum können auf derselben Seite platziert werden, sofern der Link deutlich gekennzeichnet ist – beispielsweise mit der Aufschrift „Impressum und Datenschutz“.

Gesetzliche Anforderungen an die Verfügbarkeit von Impressum und Datenschutzerklärungen

§ 13 des Telekommunikationsgesetzes (TMG) besagt:

(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs in allgemein verständlicher Form über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie die Verarbeitung seiner Daten zu unterrichten Form […]. Der Inhalt der Anleitung muss dem Nutzer jederzeit zur Verfügung stehen.“

Jeder Webseitenbesitzer gilt als Dienstleister – egal ob er eine rein private Seite, einen persönlichen Blog oder eine kommerzielle Homepage betreibt. Darüber hinaus sieht § 5 TMG eine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Impressums vor. Dies gilt nicht für rein personenbezogene Websites. Allerdings ist die Bewertung einer Website als „persönlich“ nicht eindeutig definiert. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich immer ein Impressum zu schreiben.

Auch das Setzen eines Links auf die Seite mit dem Text der Datenschutzerklärung wird nicht eindeutig erläutert. Viele Website-Besitzer platzieren einen Link am Ende der Seite. Bisher wurde diese Methode nicht als falsch erfasst. Es ist jedoch unklar, ob damit die Informationspflicht zu Beginn des Nutzungsprozesses erfüllt ist. 

Müssen Impressum und Datenschutzerklärung auf einer Seite stehen?

Für die meisten Webdesigner ist das Anlegen zweier separater Links, einer für das Impressum und der andere für die Datenschutzerklärung, oft eine gestalterische Einschränkung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Impressum und die Datenschutzerklärung zusammenzuführen.

Dieses Konstrukt ist nur möglich, wenn der Link eindeutig auf beide Punkte verweist. Hierfür sind die Begriffe „Datenschutz und Impressum“ bzw. „Datenschutzerklärung und Impressum“ geeignet.

Es wird empfohlen, Impressum und Datenschutzerklärung zu trennen.

Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das Impressum möglicherweise nicht auf allen Seiten verfügbar. Es wird toleriert, dass der Nutzer bis zu zwei Klicks benötigt, um die angegebenen Seiten zu erreichen. Z.B. Sie können die Impressumsseite als Unterseite der Kontaktseite einrichten. In diesem Beispiel ist es wichtig, dass die Kontaktseite auf jeder Seite verfügbar ist, damit der Benutzer nicht mehr als zwei Klicks benötigt, um auf die Impressumsseite zu gelangen.

Was ist, wenn die Seite mit den Datenschutzrichtlinien ausgeblendet ist? Gibt es eine Strafe oder Verwarnung?


Enthält Ihre Seite Impressums- und Datenschutzdaten, die jedoch nicht deutlich gekennzeichnet sind, verstoßen Sie ebenfalls gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen im Internet und riskieren eine Abmahnung. In diesem Fall müssen Sie die Anwaltskosten tragen sowie die Strafanzeige bei Kündigung und Rücktritt unterschreiben.

Aus den oben genannten Gründen sollten Sie die Impressums- und Datenschutzerklärungs-Seiten auf jeden Fall deutlich auf Ihrer Seite platzieren.

Eine Vorlage zur Erstellung einer Datenschutzerklärung in deutscher Sprache finden Sie hier.

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www.datenschutz.org – Seit dem 25. Mai 2018 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Maßgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) anwenden. Auf Datenschutz.org erfahren Sie, was sich dadurch geändert hat, wer betroffen ist und wie hoch Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften der DSGVO ausfallen.